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 KANINCHEN
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Das Rassetypische Erscheinungsbild
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DAS RASSETYPISCHE ERSCHEINUNGSBILD
 

Das Rassentypische Erscheinungsbild und Zeichnungsmerkmale

Das äußere Erscheinungsbild, auch Phänotyp genannt, ist bei der Bewertung unserer Kaninchenrassen in der Position 2 unserer Bewertungsbestimmungen zu beurteilen. Dabei wird die Körperform durch die einzelnen Rassen bestimmt. Um einige Bei-
spiele zu nennen; so ist der Körper unserer Hasenkaninchen lang gestreckt, bei den Englischen Schecken leicht gestreckt und bei den Kleinsilberrassen gedrungen. Unter den leichtgestreckten Rassen gibt es wiederum Rassen mit walzenförmigem
Rumpf und unter den Rassen mit gedrungenem Körper gibt es Rassevertreter deren Rumpf blockig verlangt wird. Allgemein kann man sagen, dass Körperbreite und Rumpftiefe ein Drittel der Körperlänge betragen sollen.Der Kopf und der Rücken des Kaninchens ist breit, der Nacken ist kurz und muskulös, das Becken gut gerundet. Ideal erscheint der Rumpf wenn er in seiner Breitevon der Schultergegend bis zum Becken gleichmäßig breit ist. Der Rücken verläuft ebenmäßig bis zum gut abgerundeten Becken, dabei liegen die Hinterschenkel fest
am Körper an. Der Kopf sitzt dicht am Rumpf, die Ohren sind in der Länge - außer
bei den Widderkaninchen - zum Körper passend, stabil im Gewebe und oben gut
abgerundet. Sie sind nicht faltig und werden aufrecht getragen.

Der Kopf ist kurz mit breiter Stirn- und Schnauzpartie und ausgeprägten Backen.
Das Kopfprofil darf bei der Bewertung der Position 2 nicht vernachlässigt werden,
sondern muss die gleiche Wertschätzung finden wie bei solchen Rassen, die nach
den Bewertungsbestimmungen in der Position 4 eine unabhängig von der Körper-
form separate Beurteilung von Kopf und Ohren erhalten. Hierzu soll kurz der Kopf
der Widderkaninchen angesprochen werden, der in der Stirn- und Schnauzpartie
breit sein soll, die Ramsnase stark gewölbt und die Backen stark ausgeprägt sein
sollten. Aber auch solche besondere Merkmale wie bei den Hermelinkaninchen
das etwas hervorstehende Auge finden in dieser Position ihre besondere Berück-
sichtigung.

Bei den Deutschen Riesen, den Widderkaninchen sowie Hermelinkaninchen und
den Farbenzwergen den Fuchszwergen und den Rexzwergen werden die Ohren
gemessen und in der Position 5 beurteilt. Zum korrekten Körperbau gehören
weiterhin kräftige und gerade Läufe, der Auftritt ist kurz (Katzentritt) die Hinter-
läufe stehen parallel zum Körper. Die Schulterblätter stehen nicht hervor, die
Blume wird gerade, am Körper anliegend, getragen.

Die Körperform und der Bau unserer Kaninchen soll der Rasse entsprechend aus-
gebildet sein, dabei ist eine fest anliegende Fellhaut bei allen Rassen eine wesent-
liche Grundforderung. Die nach vorn verjüngten oder nach hinten abfallenden
oder gar spitzen Rumpfformen sind nicht erwünscht. Solche negativen Merkmale
wie durchtretende Vorderläufe, lose Schultern, vorstehende Hüftbeinknochen und
nicht parallel zum Körper stehende Hinterläufe werten das Tier erheblich ab.
Aber auch Wammen, nicht nur im Kehlbereich sondern auch an den Beinen und
sogar bei älteren Rammlern am Bauch, sind markante Fehler. Hier sollte der Preis-
richter bei der Bewertung erhebliche Punktabzüge vornehmen und mit der dement-sprechenden Kritik auf der Bewertungsurkunde auf den Züchter zuchtlenkend ein-
wirken.

Dieser Teilabschnitt mit den aufgezeigten Forderungen des Körperbaus unserer Kaninchenrassen bildet den Schwerpunkt bei der Bewertung der Tiere in der Posi-
tion 2. Die Substanz, mit den idealen Proportionen des Rumpfes und einer starken Bemuskelung sowie kräftigen Gliedmaßen hat in ihrer Gesamtheit bei der Urteils-
findung in dieser Position den größten Anteil. Der Typ der jeweiligen Rasse
rundet dabei das Gesamtbild bei der Bewertung ab. Zusammenfassend kann man
sagen, dass der Gesamteindruck oder das rassetypische Erscheinungsbild durch
die Körperform und den Bau geprägt wird.

Im folgenden Abschnitt soll wesentliches zu den Zeichnungsmerkmalen bei den Zeichnungsrassen ausgesagt werden. Im Gegensatz zur Position 2, die die Kör-
perform beinhaltet, sind die Forderungen der Zeichnungsmerkmale ausschließ-
lich für die jeweilige Rasse in den Positionen 4,5 und 6 im Standard festge-
schrieben. Bei der Einschätzung dieser speziellen Zeichnungsmerkmale muss
der Preisrichter ein hohes Maß an Fachwissen zur jeweiligen Rasse beherrschen.

Während der Ausbildung, aber auch der Weiterbildung unserer Richterkolle-
ginnen und Richterkollegen müssen immer genügend Tiere dieser Rassen in
den Schulungen zur Verfügung stehen um mittels Gegenüberstellung die
Feinheiten zur Rasse zu erkennen und sich dieses Wissen aneignen zu können.

Wir unterscheiden bei unseren Zeichnungstieren zwischen Kopfzeichnung,
Rumpfzeichnung. Bei einigen Rassen sind beide Bereiche in einer Position
,,Zeichnung zusammengefasst. Wir haben es aber auch bei der Bewertung mit
solchen Rassen zu tun, wo an einzelnen Körperteilen wie Kopf, Ohren, Rücken
oder an den Flanken, sogenannte Abzeichen vorrangig den Rassewert der je-
weiligen Rasse bestimmen.

Nach dem Einheitsstandard sind die Rassen Deutsche Riesenschecken, Japaner,
Rheinische Schecken, Kleinschecken, Englische Schecken, Holländer, Loh-
kaninchen, Russen, Dreifarben- und Dalmatiner Rexe sowie Russen Rexe mit
den Positionen 4 Kopfzeichnung und 5 Rumpfzeichnung dargestellt.

Bei den Rassen Mecklenburger Schecken, Weiße Hotot, Kalifornier, Rhön-
kaninchen und Rhön Rexe wird die Zeichnung im Standard unter der Position 5
für jede Rasse erläutert. Bei allen gescheckten Widderkaninchen wurde die
Zeichnung unter Berücksichtigung der Farbe in der Position 6 eingeordnet.

In einer relativ kleinen Gruppe unserer Kaninchenrassen gibt es im Standard
unter der Position 5 die rassespezifischen Darlegungen zu den geforderten Ab-
zeichen. Es handelt sich dabei um die Rassen der Marder- und Siamesen,
Thüringer, Weißgrannen und Marder Rexe.

Bei den Rassen Satin-Kalifornier, Satin-Thüringer und Satin-Siamesen sind die
Forderungen in der Position 6 Abzeichen unter Berücksichtigung der Farbe
dargestellt.

Bei allen Scheckenrassen, außer den Rassen mit Mantelscheckung- Widder-
rassen und Mecklenburger Schecken und den Dalmatinern, sind die Merkmale
der Kopfzeichnung der Schmetterling, die Augenringe und die sauber abge-
grenzte Ohrenfarbe. Zum Schmetterling gehört ein schön abgerundeter Dorn,
voll ausgerundete Flügel, wobei der Unterkiefer beidseitig von der Zeichnungs-
farbe eingefasst sein muss. Die Augenringe sind geschlossen und gleichmäßig
breit. Die Backenpunkte können rund aber auch oval sein, müssen aber frei
stehen. Die Ohrenzeichnung ist am Ohrenansatz scharf abgegrenzt. Die Rumpf-
zeichnung besteht aus dem Aalstrich, den Seitenflecken und bei den Englischen
Schecken aus den beidseitigen Keilen und den Seitenflecken.

Bei den Mecklenburger Schecken wird die sogenannte Mantelzeichnung in der
Position 5 und bei den gescheckten Widderkaninchen, in Abhängigkeit von der
Farbe, in der Position 6 bewertet. Dabei ist der Kopf überwiegend von der
Zeichnungsfarbe erfasst, der Ohrenansatz und der Kronenbereich sowie die
Ohren bzw. der Behang sind von der Zeichnungsfarbe bedeckt. In der Mine
der Stirn soll ein weißer Stirnfleck vorhanden sein. Kinnbackeneinfassung und
Unterkiefer sollen weiß sein.
Der Rumpf wird von dem sogenannten Mantel abgedeckt, dass heißt, die Zeich-
nungsfarbe erfasst die Schulterblätter sowie den gesamten Rücken und ist an den
Seiten weit herunterreichend. Eingeschlossene weiße Flecken im Mantelbereich
hinter den Schulterblättern bis zum Bereich der hochgelegten Blume gelten als
schwere Fehler.

Eine Ausnahme bei der Anordnung der Zeichnungsmerkmale bilden die Dalma-
tiner Scheckenrexe. Die Kopf- und Rumpfzeichnung ist aufgelockert. Schmetter-
ling, Augenringe und Ohrenfarbe sind punktförmig gezeichnet und unterbrechen
damit die Zeichnungsmerkmale der anderen Scheckenrassen als Forderung.
Dies betrifft auch bei der Rumpfzeichnung den Aalstrich und die unterschiedlich
großen Zeichnungspunkte, diese sollen den ganzen Körper bedecken.

Bei den Japanerkaninchen sind die Forderungen hinsichtlich der Kopf- und
Rumpfzeichnung sehr hoch gesteckt. Die Kopfzeichnung ist in geblümter oder
auch kreuzweise geteilter Kopf- und Ohrenzeichnung zulässig. Die Rumpf-
zeichnung setzt sich aus Ring bzw. Fleckenzeichnung zusammen. Die kreuz-
weise geteilte Brust und Vorderläufe erhöht dabei den Wert der Rumpf-
zeichnung. Weniger als drei Farbfelder auf einer Seite gelten als schwerer Fehler.

Bei den Holländerkaninchen wird die Kopfzeichnung von der Blesse, welche
schön gleichmäßig und spitz vor dem Ohrenansatz auslaufen soll, dem Nacken-
abschluss und der kugel- bzw. eiförmigen Backenzeichnung geprägt. Die Rumpf-
zeichnung umfasst die hintere Hälfte des Körpers, wobei der gleichmäßig um
den Rücken und Bauch verlaufende Ring die Zeichnungsfarbe von der Grund-
farbe trennt. Die weißen Manschetten erfassen die vordere Hälfte der Hinterläufe
und sind ringförmig abgegrenzt.

Zur Kopfzeichnung der Lohkaninchen gehören die lobfarbige Nasen- und Kinn- backeneinfassung, die gleichmäßig breiten Augenringe sowie die lohfarbigen
Flecken am Ohrenansatz.
Die Rumpfzeichnung beinhaltet die breit eingefasste lobfarbene Brust, den Ge-
nickkeil, den intensiv lohfarbig gefärbten Bauch sowie die Innenseiten der Vorder-
und Hinterläufe und die Zehenpunkte. Die stark hervortretenden lohfarbigen
Seitenspitzen erstrecken sich über zwei Drittel der Rumpfhöhe an beiden Seiten, einschließlich der Hinterpartie.

Beim Russenkaninchen gehören die Maske sowie die farbigen Ohren zur Kopf-
zeichnung dagegen gehören die farbigen Vorder- und Hinterläufe und die eben-
falls farbige Blume zur Rumpfzeichnung.

Diese Zeichnungsmerkmale sind in ihrer Gesamtheit bei den Kalifornierkanin-
chen in der Position 5 Zeichnung gefordert.

Bei den Hototkaninchen besteht die Zeichnung nur aus den schwarzen Augen-
ringen die 3-5 mm breit und gleichmäßig in Erscheinung treten sollen.

Bei den Rhönkaninchen wie auch bei den Rhön-Rexen besteht die Zeichnung
aus Flecken, Streifen und Spritzern. Diese sollen möglichst über den ganzen
Körper gleichmäßig verteilt sein. Dies wird auch vom Kopf, den Ohren und den
Läufen verlangt. Lediglich die Blume bleibt dabei unberücksichtigt.

Die Rassen mit Abzeichen unterscheiden sich von den Zeichnungsrassen indem
die geforderten Farbabgrenzungen zum Teil am Kopf oder am Rumpf einen ge-
wissen Übergang zur Deckfarbe haben. Diese Farbflächen werden nicht so scharf
abgegrenzt gefordert wie bei den Zeichnungsrassen.

Als Beispiel möchte ich Thüringer- oder Marderkaninchen nennen. Beim
Thüringerkaninchen werden die Maske oder der Ohrenansatz im Gegensatz zum Russenkaninchen nicht scharf abgegrenzt verlangt. Bei den Marder- und Siame-
senkaninchen trifft dies für Maske und Ohren gleichermaßen zu, hier kommt
jedoch noch der Rückenstreifen hinzu, welcher zwar etwa 8 cm breit gefordert
wird, aber nicht scharf abgegrenzt sein muss.

Meine Ausführungen zu den Merkmalen von Zeichnung und Abzeichen der ein-
zelnen Rassen können in diesem Rahmen nicht ausführlicher dargestellt werden.
Dazu gehörte unbedingt die breite Palette der leichten und schweren Fehler bei
den einzelnen Rassen. Dazu ist das laufende Studium unseres Standards unum-
gänglich, Ich sehe darin das Hauptbetätigungsfeld für den/die Anwärter/in oder
den/die Hilfspreisrichter/in während der theoretischen und auch der praktischen
Ausbildung. Aber auch für den/die bereits amtierenden Preisrichter/in ist es in
Abständen angebracht solche Details zu studieren.

Besonders bei der Beurteilung der Zeichnungs- und Abzeichenrassen muss man
die Wertigkeit der einzelnen Abweichungen durch eine gewisse Rasseerfahrung
beherrschen. Nur dann ist der amtierende Preisrichter in der Lage, dem Züchter
in der dementsprechenden Position klare und unmissverständliche Bemerkungen
auf die Bewertungsurkunde zu schreiben. Zeichnung sowie auch Abzeichen sind
häufig zusätzliche Forderungen zum gesamten Farbbild bei einfarbigen Rassen
und bedeuten oft für den Züchter eine zusätzliche Hürde in seiner Zucht.

Das „Schaufertigmachen" spielt bei unseren Zeichnungsrassen eine wesentliche
Rolle. Es sollte sich aber immer im Rahmen des Erlaubten bewegen. Schere und
Farbpinsel sind dabei nicht erlaubt und verführen nur zu unerlaubten Handlungen.
von Alfons Födisch




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