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VERERBUNGSLEHRE
 

Die Vererbungslehre beruht auf einer genetischen Wissenschaft und man versteht
darunter die Übertragung von elterlichen Eigenschaften auf die Nachkommenschaft.
Es entsteht somit eine Neubildung aus elterlichen oder auch vorelterlichen Eigen-
schaften bei der Folgegeneration.

Durch die Paarung kommt es zur Befruchtung, genauer bezeichnet zur Vereinigung
von Samen- und Eizelle. Diese Samen- und Eizellen enthalten beide in ihren Zellkern
die Träger der Erbanlagen, die Chromosomen. Die Anzahl der Chromosomen ist
tierartgebunden unterschiedlich, sie treten paarweise auf und tragen in unendlicher
Vielzahl die Erbanlagen in sich. Die in der Normalzelle paarweise vorhandenen Erb-
anlagen werden durch eine Reduktionsteilung, auch Reifeteilung genannt, halbiert
und durch die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle wieder verpaart. Hierbei
ergeben sich fast unbegrenzt viele Kombinationsmöglichkeiten für die Nachkommen.
Das hat zur Folge, dass Merkmale bei Geschwistern gleichen bzw. von einander ab-
weichen. Dazu sagt man: Die Nachkommen variieren, sie stimmen im Erbbild und im
äußerem Erscheinungsbild niemals voll überein. Dieses äußere Erscheinungsbild
unserer Kaninchen oder auch der Erscheinungstyp wird mit Phänotyp bezeichnet.
Der sichtbare Ausdruck des Körpers und seines Verhaltens werden im wesentlichen
von den Erbanlagen der Eltern und von der Umwelt geformt.

Neben diesem Erscheinungsbild beinhaltet jedes Tier ein sogenanntes Erbbild, wel-
ches mit Genotyp bezeichnet wird. Dieser Genotyp umfasst alle Erbanlagen der
Vorfahren und man erkennt diese nur in ihrer Qualität an der Nachkommenschaft.
Die Erbanlagen erstrecken sich nicht nur auf solche Merkmale wie die gesamte Ent-
wicklung und das ausgeprägte Erscheinungsbild bei unseren Kaninchenrassen, son-
dern sie enthalten auch verborgene Latente d.h. noch nicht erkennbare Erbinforma-
tionen die eines Tages in Erscheinung treten können. Eine wesentliche Bedeutung
kommt der Vererbung der Fellfarben zu. Diese spezielle genetische Wissenschaft hat
in langjähriger Forschungsarbeit gültige Gesetze ermittelt, die uns in die Lage ver-
setzen farbliche Erbformeln abzuhandeln und entsprechend der jeweiligen Rasse
festzuschreiben.

Ausgehend vom farblichen Erbbild des wildgrauen Kaninchens werden mittels fünf
großen bzw. fünf kleinen Buchstaben farbliche Unterschiede dargestellt bzw. farbli-
che Dominanz und Rezessivität der entsprechenden Mutante nachgewiesen. An der
Entstehung der Haarfärbung des Wildkaninchens sind die durch die bereits genann-
ten fünf Buchstaben symbolisch dargestellten Erbfaktoren beteiligt. Die Erblehre be-
zeichnet diese Faktoren symbolisch mit den Buchstaben A; B; C; D; und G. Diese
Buchstaben sind doppelreihig mit Bruchstrich angeordnet, wobei über dem Bruch-
strich stehende Buchstaben für die Mutter und unter dem Bruchstrich stehende
Buchstaben für den Vater ererbte Faktoren bedeuten.

A ist der Grundfaktor für die Pigmentierung und wird immer dann geschrieben wenn
überhaupt Farbstoff (Pigment) gebildet wird.
B, C und D sind die eigentlichen Pigmentfaktoren, wovon jeder für die Produktion
bestimmter Pigmente verantwortlich ist.
G ist der Faktor der Wildfarbigkeit, er regelt die Verteilung dieser Pigmente an den
verschiedenen Körperteilen (Zonenbildung) und im einzelnen Haar.

Verhält sich der mutierte Faktor gegenüber dem ursprünglichen Faktor des Wildtyps
rezessiv, so wird das durch kleine Buchstaben zum Ausdruck gebracht. Durch die
Erbsymbolberechnung erfolgt eine Darlegung des Erbganges nach Farbgebung,
Wildfarbigkeit oder nicht, nach Reinerbig- bzw. Spalterbigkeit.

Diese Grundlagen der Vererbungslehre sollten in der Preisrichterausbildung zur For-
derung und zum festen Bestandteil werden. Ganz besonders das Wissen um die Zu-
sammenhänge in der Farbgenetik ist von großer Bedeutung bei der Bewertung farbi-
ger Merkmale der einzelnen Rassen und deren Farbkombinationen.
Beginnen sollte man dieses Fachgebiet mit dem Studium und der Erläuterung der
Erbformel zur eigenen Rasse.
von Alfons Födisch




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