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 KANINCHEN
Tierschutzverordnung
Richtlinie Rassekaninchen
gewerbliche Kaninchenhaltung 2015
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Vererbungslehre
Maße Transportkisten
Boxengröße

RICHTLINIE RASSEKANINCHEN

Richtlinie für die Rassekaninchen



Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rasse-Kaninchen im
Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V. (ZDRK e. V.)

Vorgaben und Normen für eine tiergerechte Rassekaninchenzucht
Stand: 25.02.2013

Gliederung:
1.Einführung
2.Haltung
3.Fütterung
4.Zucht
5.Transport
6.Verhalten
7.Betreuung und Pflege
8.Zusammenfassung

1. Einführung
Diese Richtlinie führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung von
Rassekaninchen nach §2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Sie soll im Gegensatz zur
Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung (Anforderungen an das Halten von Zucht- und
Mastkaninchen) ausführlicher auf die Besonderheiten
von Rassekaninchen eingehen und
darüber hinaus den erforderlichen Anforderungskatalog auch begründen. Sie dient der
organisierten Kaninchenzucht als Selbstverpflichtung und Eigenkontrolle und soll den
Behörden die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern, da für
Rassekaninchen keine gesetzlichen Vorgaben formuliert sind. Der Richtlinie wurden das
Merkblatt 78 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), die Leitlinien der
deutschen Gruppe der World Rabbit Science Association
/WRSA), die ZDRK-Einsteigerbroschüre (Rassekaninchenzüchter, 2009),
das große Buch vom Kaninchen (1995)
und andere Literatur zugrunde gelegt und an die Erfordernisse von Rassekaninchen angepasst
und fortgeschrieben.

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss jeder, der ein
Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,pflegen und unterbringen, darf
2.die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm
Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden, muss
3.über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten verfügen
(4).Eine Rassekaninchenhaltung ist immer dann tierschutzgerecht,
1.bei einer geringen, nicht verschuldeten Sterblichkeitsrate,
2.wenn das Allgemeinbefinden der Tiere ungestört ist
und keine Technopathien
(Schäden) feststellbar sind,
3.in der Haltungseinheit das kaninchenspezifische Ver
halten weitgehend ermöglicht ist und
4.wenn sowohl Wachstum als auch Entwicklung den Anforderungen der Rasse gerecht
werden.
Eine Rassekaninchenhaltung ist tierschutzwidrig, wenn objektiv feststellbare Verletzungen
(Schäden), Schmerzen oder vermeidbare Leiden von Tieren auftreten, die durch ein
umsichtiges Haltungsmanagement (Pflege, Impfung, Therapie, Reinigung und Desinfektion
etc.) vermeidbar sind (2).


2. Haltung
Rassekaninchen müssen sachgerecht untergebracht sein, d.h.: der Stall (Innen- oder
Außenstall bzw. Gehege) muss den tierartspezifischen aber auch den hygienischen
Ansprüchen genügen. Insbesondere muss die Haltungseinrichtung nach ihrer Bauweise, den
verwendeten Materialien und dem jeweiligen Pflegezustand so gestaltet sein, dass Schmerzen,
vermeidbare Leiden und Verletzungen unterbleiben (Technopathien, Stereotypien)(5). Der
Stall soll als dauernder Lebensraum allen Vitalansprüchen der Kaninchen gerecht werden.
Hier bekommen die Tiere ihr Futter, setzen Kot und Urin ab, gebären ihre Jungtiere und
ziehen sie auf. Um das artgemäße Bewegungsbedürfnis
und –Verhalten der einzelnen Rassen
zu berücksichtigen, sind nachfolgende Buchtengrößen.
zu beachten:

Mindestmaße Einzelbuchten (1 und 10)
Breite (cm) Tiefe (cm) Höhe (cm)
Große Rassen 110x80x70
Mittelgroße Rassen 85x80x60
Kleine Rassen 70x75x60
Zwergrassen über 1,5 kg 65x70x50
Zwergrassen unter 1,5 kg 60x60x50

Darüber hinaus sollte
in der Bucht eine erhöhte Liegefläche geschaffen werden, die je nach
Rasse so bemessen ist, dass die Tiere entspannt liegen können. Mit dieser Maßnahme werden
Muskulatur und Skelett gestärkt, und zugleich wird säugenden Häsinnen eine
Rückzugsmöglichkeit von den Jungtieren geboten (1).
Flexible Buchtenzwischenwände
ermöglichen jederzeit eine Flächenerweiterung.
Der Stall soll Schutz vor Wind, Kälte, Hitze und Nässe bieten.
Durch die Ausdünstung und Atmung sowie die Zersetzung von Kot und Urin ist die Stallluft
stark belastet; hier muss eine Ableitung der Schadgase und des Staubes gewährleistet sein (2).
Die Bodenfläche muss trocken und rutschfest sein und arttypische Bewegungen ermöglichen.
Bei strohloser Haltung auf Sitzgittern ist eine Trennung der Tiere von Harn und Kot gegeben.
Bei Haltung auf Einstreu muss der Harn durch ein saugfähiges Substrat gebunden werden.
Die Einstreu soll verformbar, trocken und gesundheitsunschädlich sein (1). Regelmäßige
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (im Intervall) sind unverzichtbar, da dadurch eine
Anreicherung von Schadgasen bzw. der Verbleib von Krankheitserregern erheblich minimiert
werden. Zusätzlich ist den Kaninchen Beschäftigungs
material anzubieten, um insbesondere
bei einstreuloser Haltung eine Anreicherung der Buchtenstruktur zu gewährleisten. Dies kann
Nagematerial in Form von Zweigen, Ästen oder Stänge
ln sein. Da in der Rassekaninchenzucht überwiegend die Haltung auf Einstreu aus Stroh bevorzugt wird, kann
man sich hier auf Knabberhölzer und anderes Nagematerial beschränken.

3.Fütterung
Bei der Fütterung sind die ernährungsphysiologischen Eigenschaften der Kaninchen zu
berücksichtigen. Sinnvoll ist eine fraktionierte Fütterung (2-3x am Tag), wenn das nicht
möglich ist, sollte die einmalige Fütterung abendserfolgen. Heu, Stroh und Trinkwasser von
einwandfreier Qualität sollten ständig zur Verfügung stehen. Selbstverständlich sollte der
jeweilige Zucht- und Entwicklungsstand der Rassekaninchen berücksichtigt werden. Der
Handel bietet eine Vielzahl von Spezialfuttermitteln an, abgestimmt auf die jeweilige
Entwicklungs- und Nutzphase: Aufzucht der Jungtiere, nicht trächtige, trächtige oder
säugende Häsinnen und Rammler im Zuchtbetrieb. Wichtig ist die regelmäßige Reinigung der
Futter- und Wassergerätschaften, damit Krankheitserreger nicht auf dem Ernährungswege
aufgenommen werden. Eine Besonderheit der Kaninchenist die sogenannte „Caecotrophie“,
das ist die direkte Aufnahme des Blinddarmkotes vom
After. Sie dient der Versorgung mit
den Vitaminen des B-Komplexes und dem Vitamin K (6)


4.Zucht
Die Geschlechtsreife der Kaninchen schwankt zwischen 80 und 210 Tagen und ist von Rasse,
Ernährung, Haltung und Jahreszeit abhängig (7). In der Rassekaninchenzucht werden
Häsinnen in der Regel ab dem 7.-9.Monat zur Zucht eingesetzt. Die Trächtigkeit beträgt im Mittel 31 Tage. In der Rassekaninchenzucht ist es üblich, sogenannte Nistkästen zum Werfen
einzusetzen. Die Größe dieser Kästen variiert auch
hier je nach Rasse:
Anforderungen für Nistkästen: (1)
Breite (cm) Tiefe (cm) Höhe (cm)
Große Rassen 45 60 45
Mittelgroße Rassen 40x40x40
Kleine Rassen 35x35x35
Zwergrassen 30x30x30
Darüber hinaus gibt es Alternativen wie eigene Wurfabteile, Doppelboxen etc.

5.Transport

Rassekaninchen werden regelmäßig zu Ausstellungen transportiert – im Normalfall innerhalb
des Landesverbandes –aber auch darüber hinaus zu Bundes-, Bundesrammler- und
Europaschauen. Der ZDRK hat für Transportbehältnisse bereits 2006 folgende Maße festgelegt:
Anforderungen für Transportbehältnisse: (12)
Fläche (qcm)
Tiefe (cm) Breite (cm) Höhe (cm)
Große Rassen 1925x55x35x40
Mittelgroße Rassen 1350x45x30x35
Kleine Rassen 875x35x25x30
Zwergrassen 750x30x25x25
Diese Maße gehen zum Teil über die Anforderungen an
Transportbehältnisse für Kaninchen
hinaus, die in der Tierschutztransport-Verordnung vom 11.06.1999 vom Gesetzgeber fixiert wurden.
Besonders wichtig sind eine ausreichende Höhe sowie genügend Lüftungsflächen, die nicht
verstellt werden können. Bei Transporten in der Obhut Dritter muss die aufrechte Stellung der
Transportmittel erkennbar sein, und ein Hinweis auf
lebende Tiere sollte nicht fehlen.

6.Verhalten
Alle domestizierten Kaninchen stammen vom Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculi) ab. Da
die Rassekaninchenzucht in Deutschland seit über 10 Jahren planmäßig praktiziert wird,
haben sich das ursprüngliche Verhalten und damit die Ansprüche der Tiere partiell durch die
Domestikation und Züchtung verändert. Grundsätzlich
sollen und können Rassekaninchen
ihre Grundbedürfnisse decken und ihr angelegtes Verhaltensrepertoire ausleben.
Da jedoch gezielte Rassezucht eine planmäßige Verpaarung und Fortpflanzung
(zuchtbuchmäßig) voraussetzt, ist in dieser Zuchtphase eine Einzeltierhaltung unabdingbar.
Deshalb ist hier eine artgemäße Gruppenhaltung durchgehend
nicht realisierbar



Soziale Kontakte
können aber auch über visuelle (Sichtkontakt ist beim Stallbau zu
berücksichtigen), akustische und olfaktorische (Geruchskontakt) Reize sichergestellt werden.
Darüber hinaus werden Jungtiere in Gruppen vom Muttertier abgesetzt und können teilweise,
je nach Verträglichkeit, bis zur Geschlechtsreife zusammenbleiben. Die Einzelhaltung
bewährter Zuchtrammler und Zuchthäsinnen ist unverzichtbar, da es hier bei Gruppenhaltung
zu erheblichen Rangauseinandersetzungen mit Verletzungen kommen kann.
Das arttypische Bewegungsverhalten
wie Hoppeln, Hakenschlagen oder sich auf die Hinterläufe aufrichten muss in der Stalleinheit möglich sein. Die oben genannten
Mindestanforderungen für Rassen und Flächen sowie Anreicherung und Struktur der Buchten
bilden dafür die Grundlage.

7.Betreuung und Pflege
Rassekaninchenzüchter werden in den Vereinen, Clubs , Kreis- und Landesverbänden
kontinuierlich über alle Belange der tierschutz- und tierartgerechten Haltung ihrer Tiere
geschult. Darüber hinaus gibt es Schulungsprogramme
auf ZDRK-Ebene, die in der jährlich
erscheinenden Lehrschrift publiziert und damit den
Züchtern zur Verfügung gestellt werden.
Beiträge namhafter Autoren bringen die Züchterschaft jeweils auf den neusten Stand. Auf der
Grundlage dieser Schulungen aber auch der eigenen langjährigen praktischen Erfahrung wird
die Tiergesundheit täglich überprüft, was die Kontrolle der Funktionsfähigkeit sämtlicher
Installationen für Licht, Luft und Wasserzufuhr einschließt.
Die Wahrung aller Hygienebelange sowie das geschulte Auge des Züchters garantieren ein Höchstmaß an Hygienebelange sowie das geschulte Auge des Züchter

Gesundheitsfürsorge und –Vorsorge (11). So können Krankheiten frühzeitig bemerkt und,
gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Tierarztes, behoben werden.

8.Zusammenfassung
Rassekaninchenzucht im ZDRK ist nachhaltige Hinwendung zum Mitgeschöpf Kaninchen
und züchterische Betreuung in Einklang mit Natur- und Umweltschutz zur Sicherung
genetischer Ressourcen (Biodiversität – Artenvielfalt) auf der Grundlage des geltenden
Tierschutzrechtes.
Sowohl die Bewertungsbestimmungen für Rassekaninchen (Standard) als auch die
Bestimmungen zu den Ausstellungen (AAB), zur Einzel
zuchtbuch- wie auch zur Vereinszuchtbuchführung, die Kennzeichnungs- wie auch die Herdbuchbestimmungen
stellen in den Vordergrund, dass nur gesunde und zur Zucht geeignete Tiere zu den
Ausstellungen gelangen können. Hier wird in erster
Linie ihre konstitutionelle und
anatomische Verfassung beurteilt und festgestellt.
Eine bedeutende Rolle spielt dabei auch der
Gesundheits- und Pflegezustand, der nur über eine tierart- und tierschutzgerechte Haltung zu
erreichen ist. Über Stallbesuche der Tätowiermeister und Zuchtwarte sowie durch
Stallschaukomissionen wird überprüft, ob die Bestimmungen des ZDRK in Einklang mit
geltendem Tierschutzrecht eingehalten werden. So stellt eine Vielzahl von Modulen ein
Gesamtpaket eines Eigenkontrollsystems dar, das durchaus den Anspruch an
Qualitätssicherung (QS) in bestem Sinne erfüllt.
Dieses über Jahre gewachsene Sicherungssystem gewährleistet sowohl für den einzelnen
Züchter wie auch für den Dachverband (ZDRK) die Einhaltung aller Rechtsbestimmungen für
eine tiergerechte Rassekaninchenhaltung.
Dr. med. vet. Michael Berger, 25.02.2013


Anhang 1
Begründung für die Erstellung einer Richtlinie für
die Haltung und Zucht von
Rassekaninchen im ZDRK
Mit Schreiben vom 10.10.2012 stellt Ministerin Aigner nochmals fest, dass die Tierschutz-
Nutztierhaltungs-Verordnung
ausschließlich für das Halten von landwirtschaftlichen
Nutztieren zu Erwerbszwecken gilt. Dies ist im Anwendungsbereich § 1 Abs. 1 der
Verordnung so festgeschrieben. Zielrichtung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-
VO um den neuen Abschnitt „Anforderungen an das Halten von Zucht- und Mastkaninchen“
war eindeutig
die gewerbsmäßige Mastkaninchenhaltung.
Die Ministerin führt in ihrem
oben genannten Schreiben aus, dass das Beteiligungs
verfahren zu dieser
Änderungsverordnung abgeschlossen ist (d.h. möglich
e Hinweise und Änderungen können
berücksichtigt sein). Der Verordnungsentwurf soll nun im Rahmen des
Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission und voraussichtlich Anfang 2013
dem Bundesrat zugeleitet werden. Das heißt: Das Rechtsetzungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen und somit
immer noch kein geltendes Recht.
Insofern hat sich zurzeit die Rechtslage hinsichtlich
der tierschutzrechtlichen Beurteilung von Rasse-
kaninchenhaltungenin keiner Weise verändert.
Der ZDRK und seine Gliederungen (Landesverbände) so
wie der Ehrenpräsident Peter
Mickmann und der Präsident Erwin Leowsky haben alle
möglichen Einflussnahmen und
Einsprüche ausgeschöpft, um
eine schriftliche Ausschließlichkeitserklärung
in den
Anwendungsbereich des § 1 der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung
festzuschreiben
.-
Ohne Erfolg!
Somit unterliegt die Haltung von Rassekaninchen nach wie vor den Bestimmungen des § 2
des Tierschutzgesetzes.
Da es derzeit keine speziellen Anforderungen für Rassekaninchen hinsichtlich des § 2 des
Tierschutzgesetzes gibt, ist es erforderlich, von
Seiten des ZDRK eine Richtlinie für die
Haltung und Zucht von Rassekaninchen zu entwickeln. Dies geschieht aus der berechtigten
Sorge heraus, dass sich die zuständigen Veterinärämer in Ermangelung gültiger
Rechtsvorschriften demnächst ausschließlich an den
Anforderungen für Kaninchen aus der
Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung orientieren,
und somit eine undifferenzierte
Vorgehensweise automatisch über die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO zu sogenannten
„Kollateralschäden“ führen muss.
Diese ZDRK-Richtlinie berücksichtigt die jahrzehnte
lange Erfahrung des ZDRK mit den
Besonderheiten der Haltung und des Umgangs mit Rassekaninchen und belegt die
einzelnen Vorgaben auf der Grundlage der wissenschaftlichen Literatur, der Publikationen der
WRSA (deutsche Gruppe), der TVT sowie der Einstiegsbroschüre des ZDRK etc. (siehe auch
Quellennachweise in Anlage 3)
Anlage 2
Geltungsbereich der Richtlinie
Die Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassek
aninchen im ZDRK tritt am 01.10. 2013 in Kraft.
Alle Stallneubauten, die nach diesem Termin erstellt werden, müssen die Anforderungen der
Richtlinie umfassend erfüllen.
Nicht angepasst werden müssen Kaninchenställe, die
nach dem 01.10.1993 gebaut wurden,
wenn die Bodenfläche ihrer Einzelbuchten mehr als 8 vorgeschriebenen Mindestmaßes aufweist.




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